Allgemeine Geschäftsbedingungen von Service-Hund, Roswitha Konnerth-Becker zum Betreuungsvertrag
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil jeden Betreuungsvertrages mit Service-Hund und werden per Unterschrift anerkannt.
§ I
Für den Aufenthalt bei Service-Hund benötigt jeder Hund einen dem Alter entsprechenden Impfschutz. Dieser ist durch den Impfausweis zu belegen. Zusätzlich ist ein Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebene Hundehalterhaftpflichtversicher-ung vorzulegen.
§ II
Bei Service-Hund gibt es keine Zwingerhaltung. Die Hunde werden in artgerechten Gruppen gehalten und dementsprechend untergebracht. Über Vor- und Nachteile wurde der Hundehalter informiert. Service-Hund ist jedoch berechtigt, Hunde zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden oder belästigen. Bei aggressivem Verhalten ist Service-Hund berechtigt einen Maulkorb oder ähnliches anzulegen.
Der Halter bestätigt auch mit seiner Unterschrift, dass ihm die Gefahren der Gruppenhaltung bewusst sind. Es kann beim Spielen oder Auseinander-setzungen zu Verletzungen des Hundes kommen
§ III
Erkrankt ein Hund während der Betreuung, wird er umgehend einem Tierarzt vorgestellt. Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass Service-Hund diesen Tierarzt bestimmt. Sofern möglich, wird Service-Hund den Haustierarzt aufsuchen. Den Partner-Tierarzt von Service-Hund kann der Halter jederzeit erfragen.
Die Kosten der Behandlung (und bei Besuch des Haustierarztes die Fahrtkosten) hat der Halter, nach Rechnungsvorlage, zu tragen.
§ IV
Des Weiteren müssen die Hunde frei von ansteckenden Befall wie Milben, Flöhe, Läuse und ähnlichem sein. Service-Hund empfiehlt, 48 Stunden vor Beginn der Betreuung, die Tiere mit einem entsprechenden Mittel zu behandeln.
§ V
Dem Hundehalter wird auch dazu angeraten eine Adresse zu hinterlassen, die in einem Notfall nachrichtlich erreicht werden kann.
§ VI
Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Andernfalls werden für den Mehraufwand der Betreuung (Separieren, Einzelauslauf etc.) 15 € pro Tag zusätzlich berechnet.
§ VII
Der Beginn und das Ende der Betreuungszeit werden individuell vereinbart. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 7 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Halter in Rechnung gestellt. Bei einer frühzeitigen Abholung des Tieres gibt es keine Rückerstattung des Betrages.
Stornierungsregelung:
Die Buchung wird erst mit unserer Bestätigung wirksam. Bei der ersten Buchung ist zudem eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtunterbringungskosten erforderlich. Wir behalten uns bei weiteren Buchungen das Recht vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtunterbringungskosten zu verlangen..
Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Unterbringungsbeginn sind 50 % des Endpreises zu zahlen.
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Unterbringungsbeginn sind 90 % des Endpreises zu zahlen.
Danach sind die vollen Unterbringungskosten fällig.
Ausnahme ist Tod des Hundes mit Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung.
§ VIII
Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres wird keine Haftung übernommen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Service-Hund vorliegt. In einem solchen Fall wird grundsätzlich eine pathologische Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Service-Hund hat eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schadens-ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
§ IX
Bei Übergabe des Tieres sind 50% der Betreuungskosten zu leisten. Der restliche Betrag wird bei Abholung fällig.
Die Betreuungskosten können in bar oder vorab per Überweisung (Bankverbindung: Deutsche Bank, IBAN: DE18330700240151123701) beglichen werden.
§ X
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.
Alle angegebenen Preise sind inclusive 19% MwSt.
Die AGBs sind im Aufenthaltsraum der Hundepension für jeden Kunden einsichtig.
Gerichtsstand ist Wipperfürth.
Version vom 12. März 2020